Ende 2022 waren 62% der 1,4 Millionen Freizügigkeitskonten, die von der Stiftung Auffangeinrichtung BVG verwaltet werden, kontaktlos. Diese Konten halten 5.6 Milliarden Franken, was 34% des Gesamtvermögens von 16.2 Milliarden Franken entspricht. Im Jahr 2015 waren es noch rund 3.2 Milliarden, wie SRF damals berichtete. Bei jeder 4. Anfrage findet man in der Regel noch Guthaben, welches in Vergessenheit geriet. Wie die aktuellen Zahlen von 2023 aussehen, ist derzeit noch nicht bekannt, jedoch ist die Tendenz weiterhin steigend.
Ein möglicher Grund für kontaktlose Konten kann ein Stellenwechsel sein. Wenn Angestellte eine Stelle verlassen und nicht sofort eine neue antreten, wird ihr Sparkapital der 2. Säule auf ein Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen, frühestens ein halbes Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn man dann noch den Wohnort wechselt, kann dies schnell mal vergessen gehen, da die Auffangeinrichtung die neue Adresse nicht kennt. Wie Max Meili, ehemaliger Leiter der Auffangeinrichtung im SRF-Beitrag betont hat, beschäftigen sich Arbeitnehmer/innen bei einem Stellenwechsel wenig mit den Unterlagen der Pensionskasse. Zudem vertrauen Frau und Herr Schweizer auf das Vorsorgesystem und glauben oft, dass alles automatisch geregelt wird. Ähnlich wie bei der 1. Säule und dem IK-Auszug ist es ratsam, auch hier Eigeninitiative zu ergreifen und sich selbst darum zu kümmern.
Wie oben bereits erwähnt, wurden vor 8 Jahren noch rund 3.2 Milliarden Franken an vergessenen Guthaben gemeldet, nun sind es 2.4 Milliarden Franken mehr. Die Gründe für die Zunahme kontaktloser Konten können nur vermutet werden, da die Stiftung keine Daten dazu hat. Mögliche Gründe sind das junge Alter der beruflichen Vorsorge, die moderne Mobilität und der immer häufigere Stellenwechsel.
Die Stiftung verwaltet kontaktlose Guthaben bis zu zehn Jahre nach Erreichen des AHV-Alters der Eigentümer. Wenn das Geld bis dahin nicht abgeholt wird, wird es dem Sicherheitsfonds BVG überwiesen. Die Besitzer können jedoch bis zu ihrem 100. Geburtstag Ansprüche geltend machen.
Es empfiehlt sich nicht bis zur Pensionsplanung oder dem 100. Geburtstag zu warten, sondern vorzeitig selbst aktiv zu werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach allfälligen Guthaben und übernehmen für Sie gleichzeitig die Anfrage beim Sichherheitsfonds BVG sowie der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Die Anfrage via FINBERG ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten. Mühelos via Videocall oder persönlich vor Ort.