Expatberatung Basel

Expatberatung Basel

Ankommen

Der Zuzug in die Schweiz markiert oft einen beruflichen Meilenstein und gleichzeitig den Beginn komplexer Entscheidungen. Neue steuerliche Rahmenbedingungen, andere Vorsorgesysteme und ungewohnte rechtliche Strukturen treffen auf hohe Erwartungen. Unsere Expatberatung sorgt dafür, dass Sie nicht nur ankommen, sondern sich von Anfang an sicher und gut aufgestellt fühlen. 

Steuern und Vorsorge
Struktur statt Überraschungen

Die Schweiz bietet attraktive, aber anspruchsvolle Rahmenbedingungen. Besteuerung, Sozialversicherungen, Vorsorgelösungen und internationale Vermögensverhältnisse müssen sauber aufeinander abgestimmt werden. Wir schaffen Transparenz, optimieren Strukturen und begleiten Sie bei der Integration in das schweizerische Steuer- und Vorsorgesystem.

FAQ – Expatberatung

Grundsätzlich muss man mit einer B-Bewilligung bis zu einem Bruttoeinkommen von CHF 120’000.- keine Steuererklärung einreichen sondern wird quellenbesteuert. Ob eine nachträgliche ordentliche Veranlagung sinnvoll ist, sollte in jeder Situation individuell geprüft werden.

Beiträge in die Säule 3a sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Wenn man jedoch nicht der ordentlichen Veranlagung unterliegt, also keine Steuererklärung einreichen muss, dann kann man diese auch nicht in Abzug bringen. Wenn man über einem Einkommen von CHF 120’000.- liegt, sind Beiträge in die Säule 3a eine gute Optimierungsmöglichkeit. Ob Versicherungslösung oder klassische Banklösung ist ebenfalls individuell zu prüfen. Vorsicht vor nicht notwendigen Versicherungen! 

Grundsätzlich dürfen Sie mit einer B- und C- Bewilligung auch Wohneigentum in der Schweiz erwerben.  Es sind jedoch bestimmte Punkte zu beachten und gewisse Notariate/Ämter fragen besonders bei der B-Bewilligung weitere Dokumente an.

Grundsätzlich ja. Auch hier gilt es die Situation individuell zu prüfen und besonders die Sperrfrist für einen späteren Bezug zu berücksichtigen. Diese Sperrfrist gilt auch, wenn man beim Verlassen der Schweiz den überobligatorischen Anteil beziehen möchte,

QROPS – (Qualifying Recognised Overseas Pension Scheme)

UK-Vorsorgeguthaben können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei in die Schweiz übertragen werden. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in der Schweiz, ein Mindestalter von 55 Jahren und ein Vermögen von mindestens CHF 100’000. In der Schweiz werden Vorsorgegelder deutlich niedriger besteuert als in Grossbritannien, weshalb sich ein Transfer insbesondere für Personen lohnen kann, die ihren Ruhestand hier verbringen und ihre Vorsorgegelder konsolidiert in der Schweiz verwalten möchten.

Bisher war der Transfer relativ unkompliziert, sofern die empfangende Schweizer Einrichtung bei der britischen Steuerbehörde (HMRC) registriert war. Mittlerweile gelten die oben erwähnten strengeren Regeln. 

FINBERG berät Sie gerne zu den Möglichkeiten und Bedingungen für QROPS-Transfers in die Schweiz.

 

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