Vorsorgen statt Geldsorgen. Unter dem Begriff Vorsorge versteht man nicht nur die gesundheitliche Vorsorge, um welche man sich durch einen ausgewogenen Lebensstil kümmern soll, sondern auch die finanzielle Vorsorge für sich selber und die Familie. Daher finden wir im Thema Vorsorge auch weitere Begriffe wie beispielsweise den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung, die Sorgerechtsverfügung oder das Testament. All diese Instrumente dienen hauptsächlich dazu, die Hinterbliebenen optimal zu unterstützen, damit diese in Ihrem Wille handeln, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Eine Vorsorgeanalyse gibt Ihnen Auskunft über die Leistungen bei Invalidität, Todesfall oder die Rentenleistungen im Alter. Zudem zeigen wir Ihnen unter anderem, welche Zahlen Sie auf dem Pensionskassenauszug sehen und was diese bedeuten. Ebenfalls studieren wir das Reglement Ihrer Pensionskasse und weisen Sie auf wichtige Punkte hin. Nachdem Sie nun wissen, wie Sie und Ihr Lebenspartner/Lebenspartnerin abgesichert sind, geht es darum, verschiedene Optionen zu prüfen und falls gewünscht, die finanziellen Lücken zu decken.
Ihr Vorsorgeberater in Basel und der Region. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch, damit wir auch über Ihre Vorsorge sprechen können.
Der Vorsorgeauftrag besteht aus den nachfolgenden Aufgaben, welche im Falle einer Urteilsfähigkeit von der von Ihnen beauftragten Person ausgeführt werden. Dies kann ein Freund/in, Ehepartner/in, ein Familienmitglied oder auch eine Firma/Organisation sein. Man unterscheidet zwischen persönlichen Angelegenheiten wie der Wohnsituation, Betreuung oder der medizinischen Versorgung sowie Angelegenheiten zu Vermögen und Recht, wo Sie festhalten, wie die finanziellen Belange ausgeführt werden sollen.
Formvorschrift: handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet. Eine andere Möglichkeit wäre eine öffentliche Beurkundung. Bei Letzterem müssen Sie jedoch mit Kosten von mehreren hundert Franken rechnen. Das Original sollten Sie an einem Ort aufbewahren, welcher auch den Angehörigen bekannt ist. Andernfalls können Sie diesen auch beim Zivilstandsamt hinterlegen oder bei einer elektronischen Datenbank hochladen. Die Beauftragten sollten ebenfalls über eine Kopie des Dokuments verfügen, damit die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutz Behörde) dies bei Eintreffen des Falles auf dessen Gültigkeit prüfen kann.
Sollen alle medizinischen Verfahren weitergeführt werden, auch wenn sie voraussichtlich keinen Erfolg haben? In der Patientenverfügung können Sie festhalten, welchen Behandlungen, Eingriffen und medizinischen Verfahren Sie zustimmen und welche Sie bei bestimmtem Gesundheitszustand ablehnen.
Außerdem können Sie bestimmen, wer in solchen Situationen zu Ihren Gunsten entscheidet.
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, unterschrieben und datiert werden. Sie darf von Hand geschrieben werden oder auch elektronisch. Viele Institutionen wie das SRK (Schweizerisches Rotes Kreuz) haben bestimmte Vorlagen und Formulare.
Sie können die Verfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob der Inhalt der Patientenverfügung für Sie noch aktuell ist oder sich gegebenenfalls an Ihrer Situation etwas geändert hat.
Wenn ein Patient, eine Patientin keine Angehörigen hat oder keinen Kontakt zu Ihnen unterhält, wenn diese nicht auffindbar sind oder nicht entscheiden wollen, ernennt die KESB einen Beistand, der im Namen der Person entscheidet.
Versterben beide sorgeberechtigten Eltern zum gleichen Zeitpunkt (bspw. Autounfall), so setzt die KESB einen Vormund ein. Dieser wird zuerst innerhalb der Familie gesucht. Findet man innerhalb der Familie keinen geeigneten Vormund, bestimmt die KESB jemanden ausserhalb.
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie die Behörden unterstützen, indem Sie Ihre Wünsche festhalten. Die Verfügung ist für die KESB nicht bindend, erleichtert aber deren Arbeit. Die Verfügung muss unterschrieben und datiert sein. Es ist zu empfehlen, den eingesetzten Personen ein Doppel der
Verfügung abzugeben, damit diese im eintretenden Fall umgehend die Behörden informieren können.