Besonders in jungen Jahren, wenn noch keine Immobilie vorhanden ist, der Arbeitsweg mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Verkehr nur 15 Minuten dauert und auch sonst keine Besonderheiten vorliegen, können meist keine nennenswerten Abzüge gemacht werden. Als wesentlicher Abzug ist die Einzahlung in die dritte Säule das höchste der Gefühle. Die Rechnung vom Steueramt fällt somit entsprechend schmerzhaft aus. Das heisst nun aber nicht, dass man seinen Arbeitgeber wechseln und täglich 100 km pendeln sollte. Ein kurzer Arbeitsweg bedeutet für viele Menschen Lebensqualität. Auch ein Einkauf in die Pensionskasse im Alter von 30 Jahren, der nur aus Gründen der Steuerersparnis erfolgt, ist nicht unbedingt empfehlenswert. Diese liquiden Mittel kann man anderweitig besser verwenden und zudem ist es immer vorteilhaft, ein gewisses finanzielles Polster auf der Seite zu haben. Ob und wann ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll ist, hängt von ganz verschiedenen individuellen Faktoren ab. Es empfiehlt sich, diese vor einer solchen Entscheidung mit einem Finanzplaner durchzugehen.
Doch nun zurück zur Steuererklärung. Auch ein Steuerberater kann in gewissen Fällen kaum helfen, Unsummen von Steuern zu sparen. Er kann aber aufzeigen, worauf unbedingt geachtet werden muss, was nicht vergessen gehen sollte und welche Ereignisse im Leben einen Einfluss auf die Steuerbelastung haben. Dazu gehört beispielsweise eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder der Kauf eines Hauses. Mit einer guten Planung kann man daher die Steuerrechnung für die kommenden Jahre beeinflussen. Der Berater kann und sollte aber auch vor allfälligen Stolperfallen warnen, wie beispielsweise beim Kauf einer Liegenschaft im Konkubinat. Hierzu ein kurzes Beispiel: Anna und Alex möchten eine Wohnung kaufen. Diese kostet CHF 1’000’000.-. Die notwendigen Eigenmittel von CHF 200’000.- stammen vollumfänglich aus einem Erbvorbezug von Anna. Im Grundbuch werden Anna und Alex zu je 50% als Eigentümer eingetragen. Somit hat Alex eine Schenkung im Umfang von CHF 100’000.- von Annas Eltern erhalten. Da Alex und Anna nicht verheiratet sind, fallen auf diesen Betrag Steuern an. Diese können hoch sein, nämlich je nach Kanton bis zu CHF 15’000.-. Da der persönliche Finanzplaner von Anna und Alex sie aber rechtzeitig darüber aufgeklärt hat, konnte bereits im Vorfeld eine passende Lösung gefunden werden.
Wertvermehrend- und werterhaltende Renovationen
Ein weiteres Beispiel sind Renovationen einer Liegenschaft. Hier gilt es zu beachten, dass zwischen den sogenannten werterhaltenden und den wertvermehrenden Renovationen unterschieden wird. Unter einer werterhaltenden Renovation fällt beispielsweise die Erneuerung der Küche, des Badezimmers oder das Streichen der Wände. Da Immobilien meist mit einer Hypothek belehnt sind und so zu einem bestimmten Teil auch der Bank gehören, sollten Liegenschaften entsprechend unterhalten werden. Falls diese Kosten den Pauschalbetrag übersteigen, können sie in der jährlichen Steuererklärung deklariert und in Abzug gebracht werden. Anders liegt der Fall jedoch bei den wertvermehrenden Investitionen. Diese können erst bei Verkauf der Liegenschaft von der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden. Was aber ist eine wertsteigernde Renovation? Dies wird an folgendem Beispiel deutlich: Ein wichtiger Faktor bei der Bewertung einer Immobilie ist die Lage. Baut man nun auf sein Dachgeschoss noch ein weiteres Stockwerk mit zwei Zimmern, hat man an der gleichen Lage mehr Wohnfläche zur Verfügung und somit steigt der Wert des Hauses. Daher spricht man im Falle einer Aufstockung der Etagenzahl von einer wertsteigernden Renovation.
Hier finden Sie eine Auflistung mit den abzugsfähigen Renovationen.
Es empfiehlt sich, die Umbauarbeiten möglichst auf mehrere Jahre zu verteilen, da so die Steuerprogression öfter gebrochen werden kann. Den meisten Handwerkern ist dies bekannt und sie weisen ihre Kundschaft häufig bereits in der Planungsphase darauf hin.
Steuern sparen durch PK Einkauf
Last but not least. Der oben bereits erwähnte, stets begehrte Einkauf in die 2. Säule. Soll ich oder soll ich nicht? Dies ist, wie bereits erwähnt, nicht pauschal zu beantworten. Der Grund eines Einkaufs in die Pensionskasse ist in vielen Fällen eine zeitnahe Steuerersparnis, die bestenfalls über mehrere Jahre durch gestaffelte Einzahlungen realisiert wird. Nichtsdestotrotz sollte ein solcher Einkauf nicht unreflektiert erfolgen. Es gibt diverse Fragen, die zuerst geklärt werden müssen. So sollte der Deckungsgrad und die Verzinsung der Gelder in der Pensionskasse geprüft werden. Aber auch die individuellen Lebenspläne im Zeithorizont der nächsten Jahre müssen berücksichtigt werden. Es kann Sperrfristen geben, welche zu beachten sind. Weiterhin können alternative Anlagemöglichkeiten erwogen werden, die einen flexibleren Bedarf decken. Braucht man nämlich fünf Jahre nach dem Einkauf ein neues Auto, so kann man hierfür nicht auf die Gelder der 2. Säule zurückgreifen. Es gibt gesetzliche Bestimmungen, wann und für welchen Zweck man das Kapital der Pensionskasse vorzeitig beziehen kann.
Weitere nützliche Tipps und Hinweise zum PK Einkauf.
Man könnte an dieser Stelle noch viele Faktoren benennen, die einen Einfluss auf die Höhe der Steuern haben können. Da aber jede Person und jede Familie individuell ist, sollte man die Fragen nie pauschal beantworten.
Die FINBERG AG hilft Ihnen nicht nur beim Ausfüllen der Steuererklärung, sondern begleitet Sie durch alle Lebensabschnitte und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen für jede Situation einen ganz individuell auf Sie abgestimmten Plan.
Wir freuen uns, Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch kennenzulernen.