Gebundene Vorsorge 3a
Der Bund hat letzte Woche die Maximalabzüge für das Jahr 2024 der gebundenen Vorsorge 3a bekannt gegeben. Auch im nächsten Jahr liegt dieser für Personen mit Anschluss an eine Pensionskasse bei CHF 7’056.- und für Personen ohne Anschluss bei CHF 35’280.- oder 20% des Nettojahreseinkommens.
In der Regel wird für die 3a besonders mit den jährlichen Steuerersparnissen geworben. Nachfolgend ein kurzes Beispiel; Person ist männlich, alleinstehend, Nettoeinkommen CHF 80’000.- pro Jahr und konfessionslos. Berücksichtigt sind die kantonalen üblichen Abzüge.
Eigene Berechnung
Die dritte Säule ist aber in erster Linie ein Instrument für die Aufbesserung der Altersvorsorge, um sich einen bestimmten Lebensstandard nach der Pensionierung zu ermöglichen. Auch dann gibt es bei der Planung Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie über die Jahre alle Beiträge in ein einziges 3a Gefäss einbezahlt haben, so müssen Sie diesen Betrag auf einmal beziehen und können diesen nicht aufteilen. Beim Bezug fällt eine Kapitalsteuern darauf an, wenn auch zu einem tieferen Satz. Haben Sie den angesparten Betrag auf 3 oder 4 Konten verteilt, so können Sie den Bezug gestaffelt über mehrere Jahre vornehmen und somit schnell einige Tausend Franken zusätzlich einsparen.
Es gibt aber bei der Planung noch weitere Vorteile der dritten Säule, wie beispielsweise den vorzeitigen Bezug für selbstbewohntes Wohneigentum.
Wenn man früh mit dem Sparen beginnt, bietet sich durch den langen Anlagehorizont die Möglichkeit, diese 3a Gelder nicht nur auf das Konto einzuzahlen, welches oftmals zu einem tiefen Satz verzinst wird, sondern in einem Anlagegefäss zu investieren.
Eigene Berechnung
Für die Berechnung wurde absichtlich nicht der maximal mögliche 3a Betrag verwendet. Dies aufgrund dessen, dass man wie oben erwähnt, in mehrere Töpfe ansparen sollte und je nach Bedürfnis und Situation bereits andere Gefässe wie eine 3a Versicherungspolice hat oder einen Teil der 3a Gelder in einem anderen Topf für den Vorbezug eines Wohneigentums reserviert ist. Bei Letzterem sollten diese Gelder je nach Horizont keinen bis wenigen Schwankungen ausgesetzt sein.
Was für Ihre individuellen Ziele, Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten geeignet ist, kann man am besten mit einer ganzheitlichen Finanzplanung beurteilen. Finanzplanung bedeutet Lebensplanung.
Sie haben noch keine dritte Säule und sind dabei eine zu eröffnen, haben bereits eine oder gar mehrere 3a Konten/Policen und möchten eine unabhängige Beurteilung? Gerne unterstützen wir Sie beim Aufbau Ihrer Altersvorsorge wie aber auch bei der optimalen und bedürfnisorientierten Planung.
Haben Sie für dieses Jahr bereits den maximalen Betrag einbezahlt? Es lohnt sich, die Einzahlungen besonders bei der Depotvariante entweder verteilt über das Jahr zu tätigen, um von verschiedenen Marktkursen zu profitieren oder zu Beginn des Jahres, da so Ihr Geld länger arbeiten kann.
Vergütungs- und Verzugszinsen der direkten Bundessteuer
Die Zinssatzverordnung des Bundes sieht vor, dass die Zinssätze im Bereich der Bundessteuern jährlich überprüft werden, um sie bei Bedarf an das aktuelle Zinsniveau anzupassen. Ab dem 1. Januar 2024 werden der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz für Rückerstattungen aufgrund gestiegener Zinsen auf 4,75% angehoben, was einer Erhöhung von 0,75% gegenüber den bisherigen 4% entspricht. Der Vergütungszinssatz für freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer steigt auf 1,25%, im Gegensatz zu den bisherigen 0 Prozent.
Aufgrund dieser Zinserhöhungen erwartet der Bund zusätzliche Einnahmen von rund 30 Millionen Franken, während die Kantone, bedingt durch ihre Beteiligung an der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, mit geschätzten Mehreinnahmen von 4 Millionen Franken rechnen können. Diese zusätzlichen Einnahmen werden teilweise bereits im Jahr 2024 und teilweise in den kommenden Jahren in die öffentlichen Haushalte fliessen.
Quelle: Portal der Schweizer Regierung
Es wird nun also gegenüber den vergangenen 4 Jahren wieder attraktiver, die Steuern im Voraus zu bezahlen. Die Steuern sind neben der Drittbetreuung der Kinder einer der grössten Budgetposten im Schweizer Haushalt. Eine vorausschauende Planung kann dazu beitragen, dass es bei der finalen Steuerrechnung keine Überraschungen gibt. Zu prüfen gilt dies besonders bei einem Stellenwechsel mit Lohnerhöhung, Pensumänderungen oder einem Wohnortwechsel.
Stehen Sie kurz vor einem Wohnortwechsel? Unter www.finberg.ch finden Sie einen hilfreichen Steuerrechner, mit welchem Sie Ihre Situation individuell abbilden und jede Gemeinde in der Schweiz miteinander vergleichen können.