Wie so oft, lässt sich auch diese Frage nicht pauschal mit einem Ja oder Nein beantworten. Grundsätzlich ist der Gedanke, die Schuld zu reduzieren, lobenswert. Zuerst muss aber verstanden werden, was die Vor- und Nachteile sind, beziehungsweise welche Auswirkungen es haben könnte. Folgende Fragen können im Vorfeld eine Hilfestellung bieten:
- Wie hoch ist die Belehnung (Verhältnis zwischen Hypothek und dem Wert der Liegenschaft)?
- Brauche ich das Geld vielleicht in den kommenden Jahren für andere Ausgaben?
- Habe ich beim damaligen Kauf Gelder der 2. Säule verwendet und könnte diese zurückführen?
- Erlaubt meine Bank ausserordentliche Amortisationen oder läuft eine Tranche demnächst ab?
- Ist der Zeitpunkt gar geeignet für einen Einkauf in die 2. Säule und wie gut ist meine PK?
- Könnte das Haus die eine oder andere Sanierung vertragen?
Es gibt je nach Alter, finanzieller Situation und Bedürfnisse beispielsweise folgende Alternativen zur Amortisation der Hypothek:
Rückzahlung des PK-Vorbezuges und Einkauf in die Pensionskasse
Hat man damals beim Kauf des Eigenheimes einen Vorbezug der Pensionskasse getätigt, könnte man, statt die Hypothek zu amortisieren, diese Gelder wieder zurückführen und allfällige Vorsorgelücken verkleinern.
Die Rückzahlung können Sie anders als beim Einkauf, nicht steuerlich geltend machen, dafür aber die Steuern für den Kapitalbezug wieder zurückfordern und diese beispielsweise im gleichen Jahr für die dritte Säule verwenden. Sobald alle Vorbezüge zurückbezahlt sind, können wieder Einkäufe getätigt werden, welche im selben Jahr steuerlich in Abzug gebracht werden können. Bei Verheirateten mit Kindern lohnt es sich auch, die PK der Person zu prüfen, welche vielleicht mehrere Jahre mit einem reduzierten Pensum gearbeitet hat. Es empfiehlt sich aber, den Einkauf oder die Rückzahlung mit einem Finanzplaner/in zu prüfen, denn nicht überall sind die Voraussetzungen dafür geeignet.
Sanierungen am Haus
Gibt es unmittelbar Sanierungen an der Liegenschaft, welche gemacht werden müssen, wäre auch dies ein gangbarer Weg. Optimal auf mehrere Jahre aufgeteilt, können Sie den Wert der Liegenschaft erhalten, die Kosten für die Sanierung steuerlich absetzten und haben die eigenen vier Wände erneuert. Auch wertvermehrende Investitionen sind nicht auszuschliessen, da diese bei einem Verkauf der Immobilie, ebenfalls in Abzug gebracht werden können.
Investieren
Kein Einkaufspotential in der Pensionskasse oder Sie möchten dies nicht ausschöpfen, das Haus ist bereits saniert worden und liquide Mittel sind genügend vorhanden, welche in den nächsten Jahren sehr wahrscheinlich nicht benötigt werden? Dann wäre eine weitere Möglichkeit zum Sparkonto, das Investieren in den breiten Markt. Wie im Artikel «Sparen für Kinder», haben wir mehrere Beträge gegenübergestellt. Die jeweiligen Einmaleinlagen ohne weitere Einzahlungen sowie mit monatlichen Zahlungen von CHF 200.-.

Auch für konservative, sehr risikobewusste Anleger oder für eine kürzere Dauer von bis zu 5 Jahren, bietet sich die Möglichkeit, ihren Zinsaufwand der Hypothek zu senken. Durch die in der Zwischenzeit gestiegenen Zinsen kann man eine sogenannte «Zins-Arbitrage» ins Auge fassen. Einige Schweizer Banken offerieren zurzeit attraktive Zinssätze bei Kassaobligationen oder Termingeldkonto, welche gleicherweise einen fixen Zinssatz haben.
Folgendes Beispiel:
Ihr Abschluss einer Festzinshypothek über 10 Jahre zu 1 % vor 5 Jahren, Restlaufzeit ebenfalls 5 Jahre.
Bei einer Anlage in eine Kassaobligation von CHF 50’000.00 über 5 Jahre bei z.Z. 2.25 %, erhalten Sie eine Zinsgutschrift über CHF 5’625.-. Ihr Zinsaufwand für die Hypothek beträgt im gleichen Zeitraum CHF 2’500.-Dies ergibt einen Zustupf an Ihre restlichen Zinsaufwendungen der Hypothek von CHF 3’125.-. Nach Ablauf Ihrer Festhypothek und Ihrer Kassaobligation kann man die aktuelle Lage prüfen und entscheiden, ob eine Direktamortisation der Hypothek ins Auge gefasst werden soll.
(Quelle Zinssatz: Moneyland, Juni 2023)
So oder so ist die Amortisation der Hypothek in jeder Finanz- und Pensionsplanung ein wichtiger Bestandteil und sollte frühzeitig mit einem Experten geplant werden.
Wie Ihnen Ihre Finanzplanerin/ Ihr Finanzplaner helfen kann
Ihr/e Finanzplaner/in ist in der Lage, Sie im Sinne einer ganzheitlichen Planung, auf verschiedene Aspekte, unter anderem bei Immobilienbesitz, aufmerksam zu machen. Sie zeigen Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Situation mögliche Lösungswege auf und können Sie bei der Umsetzung begleiten.
Weitere Informationen zur Hypothekarberatung oder Finanzplanung finden Sie unter www.finberg.ch.