Expats/Grenzgänger

Expats/Grenzgänger

Ein Umzug in ein anderes Land ist nicht einfach und mit vielen Hürden verbunden. Damit Sie sich auf Ihren neuen Alltag fokussieren können, unterstützen wir Sie gerne bei sämtlichen Anliegen in Ihrem neuen Umfeld rund um das Thema Steuern, Wohneigentum und Vorsorge.

  • Ist die Säule 3a als Grenzgänger oder mit B-Bewilligung möglich?
  • Was geschieht mit meinen Vorsorgeguthaben, wenn ich die Schweiz wieder verlasse und auf was muss ich dabei achten?
  • Darf ich mit der B-Bewilligung Wohneigentum in der Schweiz erwerben?
  • Ab wann muss ich eine Steuererklärung einreichen?

Gerne besprechen wir mit Ihnen die Antworten auf diese sowie alle weiteren Fragen.

Wegzug aus der Schweiz

Was gilt es in Bezug auf die Steuern und Vorsorgeguthaben zu beachten?
Ein Auslandwegzug sollte auch in Bezug auf das in Vorsorgeguthaben vorausschauend geplant werden. Ohne gezielte Planung können unnötige Steuerlasten, Lücken in der Altersvorsorge oder finanzielle Nachteile entstehen. Nicht jedes Land behandelt Vorsorgeguthaben aus der Schweiz gleich – je nach künftigem Wohnsitzstaat kann die steuerliche Belastung stark variieren. Ebenso kennen nicht alle Länder das „Überobligatorium“ aus unserem Vorsorgesystem.

  • Was ist ein Freizügigkeitskonto?
  • Darf ich beim Wegzug mein ganzes Guthaben aus der Pensionskasse beziehen?
  • Wo fallen welche Steuern an?
  • Wird meine Rente auf ein Auslandskonto ausbezahlt?


Wir bieten Ihnen eine persönliche, vorausschauende Beratung, die komplexe Themen verständlich macht und konkrete Lösungen aufzeigt. Gemeinsam und je nach Situation in Zusammenarbeit mit lokalen Steuer- und Vorsorgeexperten, analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine Strategie, die Ihren Wegzug steuerlich optimiert und Ihre Vorsorge langfristig sichert.

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